Prävention und Intervention von interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport

Präambel
Leitbild des SuS Oberaden 1921 e.V.
Der SuS Oberaden gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren:
Der SuS Oberaden, seine Amtsträger und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entgegen. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.
Der SuS Oberaden vertritt den Grundsatz religiöser, welt-anschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Kontakt und Downloads
Erstkontakt zu den Ansprechpartnern:
Petra Knippschild
Sabine Schwingeler
Vereins – Handlungsleitfaden
Spiel- und Sportverein Oberaden 1921 e.V.
SuS Oberaden 1921 e.V. Vereins-Handlungsleitfaden „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“, Stand 03.2025.
Nachdem der Hauptvorstand in der Sitzung vom 09.04.2024 die Grundsatzentscheidung getroffen hat, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein einzusetzen, soll dieses Präventionskonzept die konkreten Maßnahmen beschreiben, die im Verein umgesetzt werden.
(1) Der Hauptvorstand des SuS Oberaden erklärt das Thema Prävention und Intervention von interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“.
(2) Der Verein wird so der Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht. Wir verstehen diese Präventionsarbeit – ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein – als ein Qualitätsmerkmal unserer Vereinsarbeit. Außerdem streben wir die Aufnahme im Qualitätsbündnis des Landesportbundes Nordrhein-Westfalen e.V., zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport (Vereine) an.
(3) Bis zur Bildung eines Präventionsteams stehen als Vertrauensperson und Ansprechpartner*innen in Sachen sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen im Verein stehen für den Erstkontakt Petra Knippschild als Vereinsjugendleiterin und Sabine Schwingeler als Leiterin der Geschäftsstelle sowie Heinz-Georg Wessels als Präsident zur Verfügung(Praevention@sus.de). Im Krisenfall unterrichten wird umgehend das gesamte Präsidium informiert.
(4) Der Kontakt zur Fachberatungsstelle „Kinderschutzbund Kreisverband Unna e. V.“ Märkische Str. 9-11, 59423 Unna wurde hergestellt. Ein Kooperationsvertrag soll erstellt und unterzeichnet werden. Die Fachstelle kann auch von Eltern kontaktiert werden.
(5) Die jeweiligen Vereinsebenen – Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und sonstige ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen im Verein – nehmen Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn Ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen bekannt wird.
(6) Alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen und Betreuer*innen des Vereins dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex sowie der Verhaltensregeln, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten.
(7) Alle Trainer*innen und Betreuer*innen von Abteilungen unseres Vereins, müssen dem Verein in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis Einsicht vorlegen.
(8) Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die dafür autorisierten Personen unseres Vereins (Präsident ). Die Vertraulichkeit wird zugesichert.
(9) Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses lehnt der Verein zum Schutz seiner Kinder und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab.
(10) Im Falle von Eintragungen gemäß §174 ff. StGB im erweiterten Führungszeugnis verbietet das Präsidium ggf. unter Einbeziehung externer Stellen oder eines Rechtsbeistandes per Vorstandsbeschluss eine Tätigkeit in unserem Verein.
(11) Neue Funktionsträger, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten werden, müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches zu dem Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate ist. Des Weiteren müssen die Verhaltensregeln und der Ehrenkodex unterzeichnet werden.
(12) Alle 2-3 Jahre müssen die Trainer*innen und Betreuer*innen von Abteilungen unseres Vereins, in denen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene trainieren, an Fortbildungen zur Sensibilisierung teilnehmen. Die Fortbildungen sollten einen Umfang von 4 LE haben. In Kooperation mit dem LSB und KSB stellen wir für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Fortbildungsangebote zur Verfügung. Die Fortbildungsmaßnahmen können ggf. zur Lizenzverlängerung angerechnet werden.
(13) Wir stärken unsere Kinder- und Jugendlichen, indem wir in Zusammenarbeit mit dem KSBUnna regelmäßig stattfindende Programme für Kinder und Jugendliche anbieten (z. B. „Anne Tore sind wir stark!“).
Interventionsleitfaden
(14) Der Präsidium und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Vereins bewahren Ruhe, wenn sie von einem Verdachtsfall Kenntnis erlangen. Wir wissen, dass jede Form von Aktionismus den Betroffenen schadet. Die Anonymität der Beteiligung muss gewahrt bleiben. Betroffenenschutz: die betroffene Person steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern. Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte der beschuldigten Person müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
(15) Wir dokumentieren alle Informationen (Wer? Wann? Wo? Wie? Durch wen?).
(16) Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfeholen müssen.
(17) Wir schauen auf unsere Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
(18) Der Kontakt zu den Ansprechpartner*innen wird hergestellt.
(19) Die Informationen und Feststellungen werden entsprechend der Interventionsleitlinie im
Krisenfall dokumentiert.
(20) Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern
abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
(21) Eine Ansprache der „verdächtigten Person“ erfolgt über das Präsidium/ Präventionsteam, sofern das Präsidium nicht selbst in den Sachverhalt involviert ist. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Strafbestand der üblen Nachrede (§186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
(22) Eine Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Präsidium/Präventionsteam erfolgen bzw. obliegt den gesetzlichen Vertretern der betroffenen Person. Dies ist mit der betroffenen Person, unabhängig vom Alter, abzusprechen und nicht„ über den Kopf hinweg“ zu entscheiden.
(23) Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein.
(24) Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Vertrauenspersonen unseres Vereins. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
(25) Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über das Präsidium unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen und der verdächtigen Personen.
Dieses Präventionskonzept wurde ausgearbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen sichergestellt werden.
Das Präsidium
| Sensibilisierungsseminar An 2 Tagen konnten knapp 50 Betreuer, Übungsleiter, Trainer und Funktionäre an den Sensibilisierungsseminaren des LSB teilnehmen. Interessant gestaltet von Tina Dragutinovic (li.) und Sandra Richter, konnten sich …
Bilder: © susoberaden

- Jörg Baier
- 17.03.2025