Kündigung der Mitgliedschaft
Hier kannst Du die Vereinsmitgliedschaft im SuS Oberaden kündigen. HINWEIS: Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Der Austritt ist dem jeweiligen Abteilungsvorstand zu erklären. Die Schriftform ist erforderlich (Satzung des SuS Oberaden §6 Abs.2). Überzahlte Beiträge werden nicht erstattet (Satzung des SuS Oberaden §7 Abs.6).
Name
ACHTUNG: Bitte beachten bei Kündigung Abteilung Fußball. Laut Statuten des FLVW §10 hat die Kündigung im aktiven Spielbetrieb (Fußball) nur Wirksamkeit, wenn sie per Einschreiben auf Postkarte erfolgt ist.
Hier kannst die Kündigung schreiben, eventuell auch den Grund mit angeben.

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